AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen:


Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der CCS Coin-Counting-Systems GmbH

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage für das Zustandekommen von Verträgen zwischen Kunden und der CCS Coin-Counting-Systems GmbH (nachfolgend CCS GmbH genannt).

2. Vertragssprache ist ausschließlich deutsch, sofern keine andere Vereinbarung schriftlich getroffen wurde.

3. Die derzeit gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können auf der Webseite (www.ccs-mcm.com) aufgerufen werden.

§ 2 Vertragspartner

1. CCS GmbH liefert ausschließlich an gewerbliche Käufer (B2B), die kein Verbraucher gem. § 13 BGB sind. Sollte aus den Bestelldaten nicht klar ersichtlich sein, dass es sich bei dem Besteller um einen gewerblichen Käufer handelt, so behält sich CCS GmbH vor, eine entsprechende Gewerbeanmeldung nachzufordern und die Bestellung bis zum Erhalt dieser Bestätigung zurück zu halten oder ihren Rücktritt vom Vertrag innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären.

§ 3 Vertragsabschluss & Widerrufsrecht

1. Mit der Abgabe einer Bestellung gehen Sie einen verbindlichen Kaufvertrag (§ 145 BGB) mit der CCS GmbH ein. Sofern die Bestellung über den Webshop (www.ccs-mcm.com) erfolgt, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung der Bestellung. Diese stellt keine Annahme des Kaufangebotes seitens CCS GmbH dar. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn CCS GmbH Ihnen eine Auftragsbestätigung zukommen lässt oder die Ware ohne vorherige Auftragsbestätigung an Sie versendet. Dem unternehmerischen Käufer steht kein Fernabsatzwiderrufsrecht nach §§ 312b -312d BGB zu.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Alle Preisangaben auf der Internetseite (www.ccs-mcm.com), in Angeboten und Preislisten verstehen sich ausschließlich netto ab Lager 41564 Kaarst zzgl. Versandkosten, Verpackung, Versicherung, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Das Zahlungsziel liegt bei 14 Tagen nach Erhalt der Ware. Erstkunden stehen als Zahlungsart: Vorkasse, Nachnahme und Paypal zur Verfügung. Bestandskunden können des weiteren auf Rechnung bestellen.

2. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, so beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. CCS GmbH behält sich das Recht vor, einen höheren, durch den Verzug entstandenen Schaden geltend zu machen.

3. Wird ein Inkassounternehmen mit der Eintreibung der überfälligen Zahlungen beauftragt, so sind die dadurch entstehenden Kosten vom Schuldner zu tragen.

4. Die CCS GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist die CCS GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.

5. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen von uns nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.

§ 5 Gefahrenübergang und Lieferung

1. Alle Lieferungen erfolgen ausschließlich zu den Lieferbedingungen von CCS GmbH, ab Werk / ab Lager 41564 Kaarst, sofern keine andere Vereinbarung schriftlich getroffen wurde.

2. Teillieferungen sind zulässig, sofern keine andere Vereinbarung schriftlich getroffen wurde.

3. Angelieferte Ware ist auch dann vom Besteller anzunehmen, wenn sie unwesentliche Beanstandungen aufweist.

4. Der Versand der bestellten Ware erfolgt ausschließlich auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, sofern keine andere Vereinbarung schriftlich getroffen wurde. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen (z.B. DHL, UPS oder Spedition) auf den Besteller über.

5. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware mit der gebotenen Sorgfalt umgehend, während der Zulieferung, auf offensichtliche Mängel und Schäden der Verpackungseinheit zu prüfen und diese umgehend beim Besteller, dem Transportunternehmen und bei CCS GmbH anzumelden. Schäden an der Ware müssen innerhalb von 2 Tagen bei CCS GmbH gemeldet werden. Spätere Reklamationen, insbesondere Transportschäden, können auf Grund von versicherungstechnischen Vorgaben nicht akzeptiert werden.

6. CCS GmbH haftet bei Lieferverzug nur, sofern der Lieferverzug von CCS GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig zu verantworten ist.

§ 6 Gewährleistung / Garantie

1. CCS GmbH gewährt auf alle Produkte, ausgenommen Verschleißteile, eine Gewährleistung von 1 Jahr und bei entsprechender Kennzeichnung, darüber hinaus eine zusätzliche, erweiterte Gewährleistung von 12 Monaten.

2. Bei der Anmeldung von Gewährleistungsansprüchen muss der Kunde die Originalrechnung von CCS GmbH vorlegen.

3. CCS GmbH hat das Recht bei einem Gewährleistungsfall zu entscheiden, ob das defekte Gerät repariert, komplett ausgetauscht oder defekte Teile ausgetauscht werden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

4. Reparaturen innerhalb der Gewährleistungszeit bzw. einer erweiterten Garantiezeit müssen
durch CCS GmbH durchgeführt werden.

5. In Reparaturfällen während der Gewährleistung sendet der Kunde das defekte Produkt auf eigene Kosten ein und ist dazu verpflichtet, auf sachgemäße Verpackung der Produkte zu achten, so dass keine Schäden entstehen. Beim Transport in unsachgemäßer Verpackung haftet der Kunde für Schäden, die durch die unsachgemäße Verpackung entstanden sind. Bei einem Gewährleistungsfall sendet CCS GmbH die Ware auf eigene Kosten an den Kunden zurück. Stellt sich bei der Reparatur heraus, dass es sich nicht um einen Gewährleistungsfall handelt, werden die Rücksende- und Reparaturkosten dem Kunden nach Zusendung eines zu unterschreibenden Auftrags in Rechnung gestellt.

6. Tritt ein Fehler beim Produkt innerhalb von 14 Tagen nach Erstzustellung auf, so holt CCS GmbH das entsprechende Produkte auf eigene Kosten beim Kunden ab und stellt auf eigene Kosten das reparierte oder ausgetauschte Gerät zu. Der Kunde ist verpflichtet, das Gerät für die Abholung sachgemäß zu verpacken, so dass keine Schäden entstehen. Beim Transport in unsachgemäßer Verpackung haftet der Kunde für Schäden, die durch die unsachgemäße Verpackung entstanden sind.

7. Beauftragt der Kunde eigenmächtig ein Unternehmen mit der Reparatur des Gerätes innerhalb der Gewährleistungszeit bzw. einer erweiterten Garantiezeit, so sind die Kosten vom Kunden selber zu tragen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Kostenerstattung durch CCS GmbH.

8. Soll das Gerät in einem anderen als dem Land betrieben werden, für das es ursprünglich entwickelt und produziert wurde, müssen eventuelle Veränderungen am Gerät vorgenommen werden, um es an die technischen und/oder sicherheitstechnischen Normen dieses anderen Landes anzupassen. Solche Veränderungen sind nicht auf Material- oder Verarbeitungsfehler des Gerätes zurückzuführen und werden von dieser Gewährleistung nicht abgedeckt. Die Kosten für solche Veränderungen sowie für dadurch am Gerät entstandene Schäden werden nicht erstattet.

9. Diese Garantie ist produktbezogen und kann innerhalb der Gewährleistungs-/Garantiezeit von jeder Person, die das Gerät legal erworben hat, in Anspruch genommen werden.

10. Soweit rechtlich zulässig, werden Mängelansprüche ausgeschlossen. Dem Käufer stehen nur die Rechte aus der vorstehend genannten Gewährleistung/Garantie zu. Eine Haftung kann daher in allen Fällen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit übernommen werden. Der Kunde ist selber in der Pflicht, sein Gerät auf dem neuesten Softwarestand zu halten, um sich vor Falschgeld zu schützen. Entsprechende Software kann auf der Webseite (www.ccs-mcm.com) von CCS GmbH erworben werden.

11. CCS GmbH bietet über den kostenlosen Newsletter

(Anmeldung an: newsletter@ccs-mcm.com) und die Internetseite (www.ccs-mcm.com) die Möglichkeit, sich über Updates informieren zu lassen. Es besteht kein Anspruch auf individuelle Auskunfts- oder Informationspflicht seitens CCS GmbH.

12. Ausgenommen von Gewährleistungs- / Garantieansprüchen sind:

(1) Regelmäßige Inspektionen, Wartung und Reparatur oder Austausch von Teilen aufgrund normaler Verschleißerscheinungen,
(2) insbesondere durch Verschmutzung,
(3) Transport- und Fahrtkosten sowie für Auf- und Abbau des Gerätes,
(4) Fehlerhafte Bedienung (z.B. Münzen oder Fremdkörper in Banknotenzählern),
(5) Missbrauch und zweckentfremdete Verwendung des Gerätes sowie falsche Installation,
(6) Schäden, die durch Blitzschlag, Wasser, Feuer, höhere Gewalt, Krieg, falsche Netzspannung, unzureichende Belüftung oder andere von CCS GmbH nicht zu verantwortende Gründe entstanden sind,
(7) Updates auf neue Softwareversionen oder/und andere Währungen,
(8) Batterien, Akkus, Leuchtmittel (UV & WL Röhren), Verbrauchsartikel (z.B. Verschleißteile), Kabel.

§ 7 Rückgabe und Umtausch

1. Umtausch und Rücknahme der bestellten Produkte kann nur mit ausdrücklicher Zustimmung von CCS GmbH innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Die Kosten und Gefahr hierfür trägt der Käufer. Nicht erstattungsfähig sind solche Kosten und Gebühren, welche CCS GmbH im
Zusammenhang mit dem Auftrag für erbrachte Leistungen Dritter aufwenden musste (z.B. Versandkosten).

2. Die entsprechenden Artikel müssen sich im absolut wiederverkaufsfähigen und neuwertigen Zustand befinden. Verbrauchsmaterialien, Software und Zubehör sind von jeglicher Rücknahme ausgeschlossen.

§ 8 Produktbezogene Angaben und Eigenschaften

1. Hinsichtlich der auf der Webseite (www.ccs-mcm.com), auf Datenblättern, Handbüchern und anderen Präsentationen enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, sowie angegebene Leistungen, insbesondere hinsichtlich der Maße, Farben, Konstruktionen und Formen sowie sonstige Abweichungen, durch die die Verwendung zu dem vertragsgemäßen Zweck nicht eingeschränkt wird, behält sich CCS GmbH handelsübliche Abweichungen vor, ohne dass der Kunde Ansprüche daraus herleiten kann. Abbildungen, Zeichnungen, Maße und Gewichtsangaben sowie sonstige technische Daten oder Angaben kennzeichnen lediglich
den Vertragsgegenstand und stellen keine Eigenschaftszusicherung dar.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

1. Das Vertragsprodukt bleibt bis zur Erfüllung aller Forderungen Eigentum der CCS GmbH.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum von CCS GmbH hinzuweisen und CCS GmbH unverzüglich zu unterrichten. Bei Weiterveräußerung an Dritte ist der Kunde dafür verantwortlich, dass der Dritte die Rechte von CCS GmbH berücksichtigt.

2. Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen durch CCS GmbH an den Kunden, oder bei Vermögensverfall des Kunden darf CCS GmbH zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch CCS GmbH gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Kaufmann (gem. § 1 Abs. 1 HGB) ist. Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im Voraus an CCS GmbH ab. CCS GmbH ist im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges einziehungsberechtigt und -verpflichtet. Auf Verlangen von CCS GmbH wird der Kunde die abgetretenen Forderungen benennen. CCS GmbH darf zur Sicherung seiner
Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offen legen. Übersteigt der Wert der Sicherheit die Zahlungsansprüche von CCS GmbH um mehr als 20%, gibt CCS GmbH auf Verlangen des Kunden den übersteigenden Teil der Sicherheit frei.

3. Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum von CCS GmbH.

Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit CCS GmbH benutzt werden.

§ 10 Haftung

1. Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, unter Berücksichtigung des Folgenden: Bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet er bei jedem schuldhaften Handeln; Für sonstige Pflichtverletzungen durch den Verkäufer, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen haftet der Verkäufer für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (das sind Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertraut und auch vertrauen darf) auch für einfache Fahrlässigkeit. Im Falle einer lediglich fahrlässigen Pflichtverletzung durch den Verkäufer, seines gesetzlichen Vertreters oder seiner Erfüllungsgehilfen ist die Haftung des Verkäufers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitergehende vertragliche Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Der Verkäufer
haftet deshalb insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind und für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers, es sei denn, der Verkäufer oder seine leitenden Angestellten handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. Im Falle der Verletzung einer vorvertraglichen Pflicht oder eines schon bei Vertragsschluss bestehenden Leistungshindernisses (§§ 311 Abs. 2, 311a BGB) beschränkt sich unsere Ersatzpflicht auf das negative Interesse.

§ 11 Sicherheitsleistungen

1. Sofern CCS GmbH nach Vertragsabschluss Tatsachen über die Person oder die geschäftlichen Verhältnisse der Besteller erlangt, die die Abwicklung des Vertrages und insbesondere die pünktliche Erfüllung der Ansprüche gefährdet erscheinen lassen, ist CCS GmbH berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheit zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. CCS GmbH darf auch die Auftragserfüllung bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verweigern.

§ 12 Sonstiges

1. Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb von CCS GmbH mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt CCS GmbH hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung im Rahmen vertraglicher Beziehung notwendiger Daten.

2. Die CCS GmbH ist berechtigt, dem Kunden Werbung bzw. Email-oder Faxwerbung bis auf Widerspruch des Kunden zuzusenden.

3. Gemäß ElektroG-Gesetz (WEEE) sind für die Entsorgung unserer Geräte in Europa Gebühren fällig. Mit Ihrer Bestellung bestätigen Sie unwiderruflich folgende Vereinbarung:

Gemäß ElektroG gilt mit dem Erwerb unserer Geräte vereinbart, dass die Entsorgungsverpflichtung im B2B Geschäft auf den Erwerber übergeht. Für B2B Kunden außerhalb Deutschlands sind die dortigen Länderbestimmungen gültig. CCS GmbH übernimmt in diesen Ländern keine Rücknahmeverpflichtungen oder Kosten.
4. Gemäß EU-Verpackungsgesetz sind Entsorgungsgebühren für Verpackungen fällig. Im B2B-Handel wird die ordnungsgemäße Entsorgung durch den Kunden/Besteller vereinbart. CCS GmbH kommt nicht für die Entsorgungsgebühren in den einzelnen europäischen Ländern auf, in denen national unterschiedliche Regelungen gelten.

§ 13 Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche ist 41564 Kaarst bzw. 41460 Neuss, da CCS GmbH ausschließlich an Vollkaufleute liefert.
2. CCS GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
3. Es wird das Recht der Bundesrepublik Deutschland vereinbart. Die Anwendbarkeit des Einheitlichen Kaufgesetz (EKG), das Einheitliche Vertragsabschlussgesetz (EAG) sowie das Wiener UN-Abkommen über den internationalen Warenverkehr (UNCITRAL) ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.

§ 14 Vertragserhaltung

1. Sollte ein Teil der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so werden die übrigen Teile davon nicht betroffen. Die Parteien verpflichten sich, eine zulässige und wirtschaftlich gleichwertige Regelung, die die unwirksame ersetzen soll, zu vereinbaren.

§ 15 Ungültigkeit früherer Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden alle vorangegangenen Bedingungen von CCS GmbH ungültig.
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